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Forschungsverbund Europäische Justizgeschichte im 19. Jahrhundert

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Deutsche Rechts- und Gerichtskarte

Deutsche Rechts- und Gerichtskarte

Die Justizgeschichte des „Dritten Deutschland“

Mit dem Rheinbund etablierte Napoléon für kurze Zeit neben Österreich und Preußen ein „Drittes Deutschland“ und drängte auf die Übernahme seiner Cinq Codes in den Rheinbundstaaten. In Bayern, Württemberg oder Baden wurde das französische Recht teilweise übernommen, in den nur kurzlebigen „Modellstaaten“ Westphalen, Berg und Frankfurt hingegen vollständig. Damit gelangten in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts erstmals die Einflüsse in die deutsche Gesetzgebung, die die deutsche Justizgeschichte bis zum Erlaß der Reichsjustizgesetze 1879 prägen sollten und den Weg zu einer unabhängigen, rechtsstaatlichen Rechtspflege mit klarer Trennung von Exekutive und Judikative, Gleichheit aller Bürger vor Gesetz und Richter, Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens, und einer eigenen Anklagebehörde vorgeben sollten. Während das „Dritte Deutschland“ also nur wenige Jahre existierte, war der Einfluß des französischen Rechts in Deutschland hingegen sehr nachhaltig.

Das Forschungsprojekt „Die Justizgeschichte des ‚Dritten Deutschlands’“ nimmt die Entwicklung des Prozeßrechts und der gerichtlichen Institutionen in den ehemaligen Rheinbundstaaten genauso in den Blick wie den rechts- und justiztheoretischen Diskurs des 19. Jahrhunderts. Es beschäftigt sich mit dem Richterbild in den frühkonstitutionellen süddeutschen Staaten genauso wie mit den Bestrebungen zur Reform des Prozeßrechts und zur Schaffung einer rechtsstaatlichen Gerichtsverfassung bis zur Reichsgründung und dem Einfluß der Entwicklung in den ehemaligen Rheinbundstaaten auf die gesamtdeutsche Entwicklung. Dabei erfolgt keine Beschränkung auf bestimmte Gerichtszweige, so daß vor allem auch die Entstehung von Fachgerichten im Laufe des 19. Jahrhunderts Gegenstand der Betrachtung ist. Hinzukommen schließlich Rechtsprechungsanalysen, die unerläßlich für die Bewertung der Wechselwirkungen von Justiz-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte im 19. Jahrhundert sind.